1. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Die Aboart “Fitnessabo” umfasst die freie Nutzung aller Trainingsgeräte und -flächen. Die Aboart “Kombiabo” umfasst die Leistung der Aboart “Fitnessabo” zuzüglich die Nutzung der Solarien im Umfang von maximal 30 Minuten täglich.
2. Das Mitglied erklärt, dass es die im Studio aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anerkennt. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zum FITINN schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat der Kunde dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen.
3. FITINN übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instand gesetzt.
4. Für die Aktivierung der Mitgliedskarte ist eine Aktivierungsgebühr beim ersten Studiobesuch in Höhe von 19,90 Euro bar oder per Bankomat zu bezahlen. Bei Abo-Kündigung oder Ausübung des 14tägigen Rücktrittsrechtes im Rahmen einer Online-Anmeldung bleibt die Mitgliedskarte beim Mitglied und kann im Falle eines neuerlichen Abo-Abschlusses ohne neuerliche Aktivierungsgebühr wiederverwendet werden. Für die Aktivierung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im FITINN Servicecenter oder im Studio zu melden. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar.
5. Der Monatsbeitrag zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am 1. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus einmalig für die gesamte Mindestvertragslaufzeit oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA Basislastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen ist FITINN berechtigt, diese Erhöhung an das Mitglied weiterzugeben. Ebenso werden Ermäßigungen der Umsatzsteuer entsprechend weitergegeben.
6. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von € 5,- verrechnet. Bankspesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal € 7,- angesetzt. FITINN ist bei tatsächlich angefallenen Spesen von mehr als € 7,- berechtigt, diese entsprechend anzupassen.
7. Gerät der Kunde trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung eines Betrages, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist FITINN berechtigt, den Vertrag aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
8. Darüber hinaus behält FITINN sich das Recht vor, diesen Vertrag auch aus sonstigen wichtigen, im Bereich des Mitglieds liegenden Gründen, jederzeit aufzulösen. In beiden Fällen verpflichtet sich das Mitglied, im Falle des Verschuldens, einen Schadenersatzbetrag zu leisten, der bis zur Höhe des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins an Mitgliedsbeiträgen entsteht.
9. Ungeachtet einer etwaigen Widmung der Zahlung, wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf Hauptforderungen gebucht werden.
10. Änderungen von Kundendaten sind FITINN unverzüglich schriftlich, persönlich im Studio oder über den Online Kundenaccount bekannt zu geben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
11. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass FITINN mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachung installiert hat, die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten beiträgt.
12. Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für den Kunden in diesem Fall ebenfalls nicht.
13. Für den Fall der Schließung oder Betriebsunterbrechung steht dem Mitglied das Recht zu, an einem mindestens gleichwertigen FITINN-Standort seine Leistung zu konsumieren.
14. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von FITINN.
15. Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss um 24 Uhr sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.
16. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
17. Liegen wichtige persönliche oder gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.
18. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen.
Sonderbestimmungen für die Aboart “Kombiabo” und Nutzer der Solarien
19. FITINN behält sich das Recht vor, die zeitliche Nutzungsmöglichkeit der Solarien zu verändern. Dies berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Nicht genutzte Leistungen verfallen, sodass eine nicht konsumierte Leistung eines Tages nicht auf andere Tage übertragbar ist.
20. Die Solariumkabinen dürfen nur von max. 1 Person betreten werden. FITINN-Mitarbeiter sind hiervon ausgenommen.
21. Zwei oder mehr Besonnungen am selben Tag sind nicht erlaubt.
22. Grundsätzlich wird bei Solariumnutzung eine Besonnung von maximal 2 x pro Woche bzw. 30 x pro Jahr empfohlen. Die Besonnung ist abhängig vom individuellen Hauttyp des Kunden. Vor einer Besonnung wird daher vorausgesetzt, dass dem Kunden seine persönliche Hauttypanalyse bekannt ist. Es wird ausdrücklich auf die möglichen Gefahren eines falschen Umgangs mit den Besonnungsgeräten, insbesondere aufgrund zu langer Besonnungszeiten oder zu häufiger Benutzung, hingewiesen.
23. Besonnungen, die aufgrund der Auswahl der Geräte und der Zeitdauer Sonnenbrand hervorrufen, sind untersagt. Bei Sonnenbrand darf nicht besonnt werden. Bei der Einnahme von Medikamenten sowie der Verwendung von Kosmetika ist vor einer Besonnung die Sonnenverträglichkeit durch einem Arzt zu klären.
24. Den Aushängen im FITINN sowie den Besonnungsempfehlungen ist, besonders im Eigeninteresse des Kunden, Folge zu leisten. Sollte es wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen oder sonstigen Schäden kommen, entfällt jegliche Haftung von FITINN.
25. Solarium-Guthabenkarten sind 12 Monate ab Verkaufsdatum gültig und können nicht in Bargeld abgegolten werden. Ein nach Ablauf der Gültigkeit bestehender Restwert kann weder in Bargeld abgelöst noch übertragen werden. Der Wert der Solarium-Guthabenkarte kann nur mit Besonnungen abgegolten werden.
Sonderbestimmungen für Online-Anmeldungen
26. Sofern der Vertrag online über die Website von FITINN angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche “kostenpflichtig bestellen” zustande.
27. Der Vertragsinhalt wird von FITINN gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
28. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
Widerrufsrecht für Online-Kunden
29. Sie haben das Recht, ihre FITINN Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
30. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an das FITINN Servicecenter (Edelsinnstraße 4, 1120 Wien oder servicecenter@fitinn.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
31. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
32. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (anteilige Trainingsgebühr, Monatsbeitrag, go4all), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
33. Haben Sie Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.
Version vom: 27. Februar 2017